A10_NEU_Grenzen der Staatsverschildung und Wirksam

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Die SPD Bundestagsfraktion und der nächste SPD Bundesparteitag werden gebeten, die Notwendigkeit öffentlicher Kreditaufnahmen zur Erfüllung von Staatsaufgaben festzustellen. Zur effektiven Begrenzung der Staatsverschuldung müssen folgende Eckpunkte dabei beachtet werden:

Wir Sozialdemokraten gehen grundsätzlich davon aus, dass staatliche Ausgaben mittelfristig durch laufende Einnahmen bestritten werden sollen. Aus steuerlichen Einnahmeüberschüssen sind Rücklagen für Investitionen zu bilden oder auch sozial ausgewogene Steuersenkungen zu rechtfertigen. Öffentliche Kreditaufnahmen sind wirksam zu begrenzen und mit Rückführungsmechanismen zu versehen.
Die Staatsverschuldung steht in dem Spannungsfeld der Generationengerechtigkeit und der Deckung öffentlicher Aufgaben. Den Parlamenten kommt hierbei das Recht des Souveräns zu, mit ihrer Haushaltsgesetzgebung Politik zu steuern. Die Vergabe und auch die Verwendung staatlicher Finanzmittel, gerade im Bereich der Schuldenverwaltung, müssen einer effektiveren Kontrolle unterzogen werden.
Um Generationsgerechtigkeit und Parlamentshoheit verfassungsrechtlich zulässig und politisch geboten miteinander in Einklang zu bringen, ist der Begriff der „Investition“ nicht nur ökonomisch zu betrachten, sondern im Rahmen eines fairen Generationenausgleichs gesellschaftlich weiter zu fassen. Bildung ist eine Investition in die Zukunft; Haushaltsmittel für Bildung sind daher kein ökonomischer Risikotransfer. Das bis Juli 2009 geltende Verfassungsgebot ist dahin gehend weiterzuentwickeln. Starre, an die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung gekoppelte Begrenzungen werden abgelehnt.
Staatsverschuldung darf einen zumutbaren ökonomischen Belastungseffekt haben, der jedoch durch eine zu erwartende und möglichst exakt zu prognostizierende Entlastung und Tilgung kompensiert werden muss. Belastungen sind dabei möglichst präzisen Tilgungserwartungen zuzuordnen. Hierbei sind gesamtwirtschaftliche Entwicklungen mitzuberücksichtigen. Eine den wirtschaftlichen Auf- und Abschwüngen berücksichtigende staatliche Ausgabenpolitik des Staates zur Stabilisierung der Wirtschaft muss weiterhin möglich sein.
Wir Sozialdemokraten bekennen uns ausdrücklich zum vorsorgenden Sozialstaat. Investitionen in Bildung und Ausgaben für Kinder und Jugend dürfen deshalb auch über Kredite finanziert werden, weil sie nachweislich zu künftigen Entlastungen der sozialen Sicherungssysteme führen.
Eine Schuldenbremse darf keine Investitionsbremse sein und erst recht nicht gegenwartsbelastende Schulden mit zukunftsbegünstigenden Zielen verhindern.
Die Finanzpolitik des Staates wird an die Staatszielbestimmungen und an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Der faire Generationsausgleich ist zusätzlich - in Abwägung zur Parlamentshoheit – als Staatsziel mit Verfassungsrang zu verankern. Dabei ist zu beachten und von den Parlamenten zu legitimieren, dass gegenwärtigen Belastungen durch Kreditfinanzierungen möglichst präzise prognostizierte zukünftige Entlastungen gegenüberstehen. Zukunftsbelastungen müssen - gemäß den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen - mit Zukunftsbegünstigungen einhergehen. Das Gebot zur Schuldenrückführung in Zeiten steigender Steuereinnahmen soll mit dem Charakter eines Staatsziels ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Sondervermögen (Finanzmarktstabilisierungsfonds, öffentliche Bad-Banks usw.) aller öffentlichen Haushalte sind der unmittelbaren parlamentarischen Beratung und fortlaufender parlamentarischer Kontrolle zu unterziehen.
Bund und Länder sorgen gemeinsam für ein ausgewogenes und wirtschaftlich stabiles (Bundes-) System. Die Bundesländer sind mit Staatsqualität ausgestattet und deshalb in ihrer Haushaltsführung voneinander „selbstständig“ und „unabhängig“. Einnahmen aus Krediten und damit eine „sinnvolle“ und dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegende Staatsverschuldung müssen daher auch den Ländern weiterhin gestattet sein. Es macht wenig Sinn für die Bundesländer ein Verschuldungsverbot ab dem Jahre 2020 vorzugeben.
Sozialdemokratische Konsolidierungspolitik beinhaltet nicht nur eine maßvolle, sparsame und wirtschaftliche Kredit- und Ausgabenpolitik, sondern auch eine Stärkung der Einnahmeseite. Staatsverschuldung zurückzuführen ist nicht gleichbedeutend mit kopflosem Sparen. Eine effektive Begrenzung der Staatsverschuldung auf verfassungsrechtlich zulässiges und gewolltes Maß ist nur auf Basis einer wirtschaftlich ausgewogenen und gerechten Steuerpolitik möglich. Konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen sind möglichst für die Schuldentilgung zu verwenden.
Steuerpolitisch ist es deshalb geboten, die Steuererleichterungen für Hoteliers rückgängig zu machen, den Spitzensteuersatz (ab 100.000 Euro Jahreseinkommen für Alleinstehende) auf 49 Prozent anzuheben, die Brennelementesteuer zu erhöhen, die Vermögensteuer wieder zu erheben und ebenso eine Finanzmarkttransaktionssteuer einzuführen.
Wachstumsorientierte Konsolidierungspolitik setzt ebenfalls darauf, Niedrigzinsphasen – wie die gegenwärtige – zur gezielten Investitionsförderung, insbesondere für den Ausbau des Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland, zu nutzen. Nur über eine Stärkung der Binnennachfrage lässt sich gezielt nachhaltiges Wachstum anregen, das den zuverlässigsten Garanten für solide Staatsfinanzen darstellt.























Angenommen:
Abgelehnt:
Überwiesen an: