A6-A8_Ergänzungen zum Positionspapier Zukunftswerk

Der Parteitag möge beschließen, folgende Anträge in obiges Positionspapier aufzunehmen.



A6 Die Erziehung von Kindern muss in der gesetzlichen Rentenversicherung besser und unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes honoriert werden.



Begründung:
Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, kommen drei Jahre zur Anrechnung.
Die Erziehungszeiten für Kinder, die vor diesem Datum geboren und erzogen wurden, belaufen sich nur auf ein Jahr.
Dieser Umstand stellt sich als ungerecht dar, daher fordern wir die Gleichstellung auch für Eltern, der vor 1992 geborenen Kinder, bei der Anrechnung der Rentenjahre.





A7 Die Berechnung der Hinterbliebenenrente von 2001 muss überarbeitet werden. Die drastische Kürzung der Witwenrente, nach der die kleine Witwenrente auf 25% reduziert wurde und deren Wegfall nach 24 Monaten, sowie die Reduzierung der großen Witwenrente von 60% auf 55% kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht hingenommen werden und soll revidiert werden.



Begründung:
Da Frauen immer noch nicht die gleiche Bezahlung für die gleiche Tätigkeit wie Männer erhalten und sich aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation immer noch häufig in prekären Arbeitsverhältnissen befinden, ist die aktuelle Berechnung der Hinterbliebenenrente ungerecht.






A8
Die Bewertung von Pflichtbeiträgen wegen Pflege muss bei der Rentenberechnung erhöht werden.



Begründung:
Die Pflege bedürftiger Angehöriger zu Hause stellt eine immense Belastung dar, die meist zusätzlich zu Lasten der Frauen geht. Dies gebührt einer besonderen Anerkennung.
Die erst seit 1996 beim Versicherungsverlauf berücksichtigten Pflichtbeiträge wegen Pflege von Angehörigen müssen daher mit höheren Sätzen angerechnet werden, als dies zur Zeit der Fall ist.
Die Rentengutschriften für die ehrenamtliche Pflegeperson stehen in krassem Missverhältnis zu den Zahlungen, die bei gleicher Pflegebedürftigkeit an die Träger einer vollstationären Pflegeeinrichtung zu zahlen wäre.
Im Übrigen erspart die private und professionelle häusliche Pflege den Kommunen erhebliche Kosten.











































































Angenommen:
Abgelehnt:
Überwiesen an: