A9_Rechtsgutachten der Stadt Duisburg zur Lovepara

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Nachdem nunmehr bekannt ist, dass das von der Stadt Duisburg in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Verantwortlichkeit der Stadtverwaltung und insbesondere der Stadtspitze politisch und juristisch völlig unbrauchbar war, wird die SPD Ratsfraktion Duisburg gebeten im Verlaufe der politischen Diskussion festzustellen,

die erst jetzt bekannte Ausgabe in ihrer Höhe von 420.000 Euro für die juristische Begutachtung zur Verantwortlichkeit der Stadt im Zusammenhang mit der Loveparade-Katatstrophe durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei wird in einer Stadt, die unter Nothaushaltsrecht steht aufs schärfste verurteilt,in Zeiten in denen es der Stadt Duisburg an den notwendigen Mitteln für Projekte im Jugend- und Sozialbereich fehlt stellt dieses „Gefälligkeitsgutachten“ eine über die Maßen unverhältnismäßige Ausgabe zum Etat der Stadt Duisburg dar.erst zum jetzigen Zeitpunkt kommen stückweise neue Erkenntnisse rund um das Gutachten ans Licht, die zum Zeitpunkt des Dringlichkeitsbeschlusses völlig unklar waren.
Die Ratsfraktion wird ferner gebeten,

den gesamten Sachverhalt nunmehr ausschließlich in öffentlichen Ratssitzungen zu thematisieren und diesen von den Motiven, die zur Auftragserteilung an die Rechtsanwaltskanzlei führten bis zur haushaltsmäßigen Einordnung und Bezahlung vollständig aufzuklären, sich von diesem Verhalten des Oberbürgermeisters durch die jetzt stückweise bekannt werdenden Erkenntnisse, die das Ausmaß der Unverhältnismäßigkeit aufzeigen, deutlich zu distanzieren.













Angenommen:
Abgelehnt:
Überwiesen an: