Positionspapier_Rente
SPD-Zukunftswerkstatt Rente
Positionspapier der SPD Duisburg
Zusammengefasst von Bärbel Bas, MdB und Dirk R. Sc
INHALT
Positionspapier der Zukunftswerkstatt Rente zur öf
Ausgangssituation
Obwohl immer wieder mit pessimistischen Einschätzungen über der Zukunft der Rentenversicherung öffentlich argumentiert wird, findet derzeit keine intensive Diskussion über eine qualitative Änderung des Rentensystems statt. Die SPD Duisburg will mit diesem Positionspapier einen Beitrag für eine nachhaltige und qualitative Weiterentwicklung der Gesetzlichen Rentenversicherung leisten.
Am 29. Mai 2010 hat der Unterbezirksvorstand der SPD Duisburg auf seiner Klausur daher u. a. beschlossen, eine Zukunftswerkstatt Rente einzurichten. Diese Zukunftswerkstatt sollte die bis dahin bereits vielseitig erarbeiteten Beschlüsse aus den Ortsvereinen und den Arbeitsgemeinschaften (AfA und AG 60 Plus) bündeln.
Durch die im Herbst 2010 im Deutschen Bundestag öffentliche geführte Debatte zur „Rente mit 67“ ist das Renteneintrittsalter erneut in der politischen Diskussion. Im Rentenversicherungsanpassungsgesetz 2007 (Gesetz über die „Rente mit 67“) ist dazu folgende Formulierung im Gesetz zu lesen:
„Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle 4 Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.“
Der damalige Beschluss der großen Koalition führte besonders innerhalb der Sozialdemokratie zu heftigen Auseinandersetzungen. In der Bevölkerung wird die „Rente mit 67“ bis heute mehrheitlich abgelehnt (in einer Forsa-Umfrage für den stern nannte lediglich eine kleine Minderheit von 7 Prozent das Alter 67 für den Rentenbeginn).
Am 30. August 2010 beschloss der SPD-Parteivorstand ein Positionspapier unter dem Titel „Gut und sicher Leben: Perspektiven schaffen für Arbeit und sichere Altersvorsorge“. Auf dem außerordentlichen Bundesparteitag am 26. September 2010 wurde dieses Papier begrüßt und gleichzeitig folgendes festgelegt:
„Mitglieder, Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften werden die Maßnahmen zur Erreichung der dort genannten Ziele beraten und dazu Stellung beziehen. Darüber hinaus wird die SPD die vorgeschlagenen Maßnahmen auch gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Sozialverbänden, Gewerkschaften und Wirtschaft beraten, ggf. erweitern oder verändern. Die Ergebnisse dieses internen und externen Diskussionsprozesses werden in einer neuen Kommission „Zukunft der Alterssicherung – Schutz vor Altersarmut“ unter der Leitung des Ministerpräsidenten Kurt Beck, des stellvertretenden SPD- Parteivorsitzenden Olaf Scholz, der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner und des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Ottmar Schreiner, beraten und dem Parteitag 2011 vorgelegt...“
Auf den nachfolgenden Seiten werden die verschiedenen Diskussionsbeiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zukunftswerkstatt zusammengefasst wiedergegeben. Dazu haben wir verschiedene, Vorträge, Parteitagsbeschlüsse, Resolutionen und Broschüren zum Thema Rente ausgewertet und wiedergegeben.
Viele Textpassagen sind der folgenden Broschüre der Friedrich-Ebert-Stiftung entnommen und stammen damit nicht aus unserer „Feder“:
Veröffentlichung der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik, August 2010: WISO-Diskurs „Rückkehr zur lebensstandardsichernden und armutsfesten Rente“
Wir empfehlen allen Interessierten, diese Broschüre zu lesen.
Bärbel Bas, MdB Dirk R. Schuchardt
Unsere Ziele
Die Zukunft des gesetzlichen Rentenversicherungssystems hängt im wesentlichen davon ab, ob es gelingt, die folgenden drei Ziele zu erreichen:
Sicherung des Lebensstandards im AlterSchutz vor Armut im AlterGenerationengerechtigkeit
Von Sicherung des Lebensstandards reden wir dann, wenn gesetzlich Rentenversicherte langjährig Beiträge eingezahlt haben, im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit eine Rente erhalten, die es ermöglicht, den im Berufsleben erworbenen Lebensstandard aufrecht zu halten. Dabei geht es nicht darum, eine bestimmte Relation zwischen Einkommen und Rente zahlenmäßig festzuschreiben. Vielmehr hat die verfügbare Rente nach langem Versicherungsleben in einem allgemein akzeptierten Verhältnis zum Nettoeinkommen vergleichbarer Erwerbstätiger zu stehen. Deshalb sollte das sogenannte Nettorentenniveau wieder ein Leistungsziel in der gesetzlichen Rentenversicherung sein (bis Ende der 1990er Jahre in Deutschland gegeben).
Armutsfestigkeit ist gegeben, wenn die Leistungen des Alterssicherungssystems bei erwerbslebenslanger Beitragszahlung aus Vollzeitbeschäftigung eine Nettoversorgung gewährleisten, die nicht nur Grundsicherungsbedürftigkeit vermeidet, sondern deutlich oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Entscheidend ist, dass Bedürftigkeit älterer oder erwerbsgeminderter Personen ein Ausnahmefall bleibt. Die Zahlen von 2003 bis 2009 sprechen jedoch eine andere Sprache. Die Zahl der Empfänger ist deutlich gestiegen und die jährlichen Ausgaben der Kommunen für die Grundsicherung (Zusatzkosten für Heizung und Miete) steigen von Jahr zu Jahr. Diese Kosten sind vom Bund zu tragen, da sie nicht zu den kommunalen Aufgaben gehören.
Bei der Generationengerechtigkeit geht es um eine politische Herausforderung, die Solidaritäts- und Vertrauensbasis in das gesetzliche Rentensystem wieder herzustellen. Insbesondere die Finanzkrise hat gezeigt, wie risikobehaftet private Kapitalanlagen sind. Risiken, die die gesetzliche, umlagefinanzierte Rente nicht kennt. Es muss auch im Interesse der heutigen jüngeren Beitragszahler liegen, die Renten für die ältere Generation unverändert fortzuführen, um eine möglichst gute Rendite zu erzielen und selbst im eigenen Alter einer ungeschmälerten Versorgung zu kommen. Allerdings setzt dies voraus, dass das Vertrauen, in die gesetzliche Rente wieder gefördert wird. Künftige Beitragszahler werden die erforderlichen Beiträge dann aufbringen, wenn sie sich auf die Solidarität der nächsten Generation verlassen können. Dieses Solidarprinzip muss wieder mehr in den Vordergrund gestellt werden. Wer könnte dies besser einfordern und fördern, als die Sozialdemokratie? Unser langfristiges Ziel ist daher die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen ergänzt durch steuerrechtliche Regelungen. Mit der Erarbeitung des neuen Ansatzes ist unverzüglich zu beginnen.
Maßnahmen
Arbeitgeberbeiträge
An der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist bis auf weiteres festzuhalten. Die Begrenzung der Arbeitgeberbeiträge auf maximal 11% im Jahr 2030 ist aufzuheben. Langfristig sollten die Arbeitgeberanteile auf eine breitere Grundlage gestellt werden.
Mindestsicherung
Um Armut im Alter für Geringverdiener zukünftig zu verhindern, muss eine zuverlässige und armutsfeste Mindestsicherung in das gesetzliche Rentenversicherungssystem eingebaut werden. Andernfalls würden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz langjähriger Beitragszahlung nicht mehr als Sozialhilfe bzw. bedarfsorientierte Grundsicherung bekommen.
Die seit 1972 bestehende Rente nach Mindestentgeltpunkten muss zu einer Dauerlösung gemacht werden. Diese Regelung ist nach jetziger Rechtslage befristet. Auch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes macht eine Rente nach Mindestentgeltpunkten nicht überflüssig. Beim gegenwärtig diskutierten Mindestlohn von 8,50 €/Std. kann der Wert von 0,75 selbst bei 48 Std. Wochenarbeitszeit nicht erreicht werden.
Die Kosten der Rente nach Mindestentgeltpunkten sind vom Bund über Steuermittel zu tragen, da die Vermeidung von Altersarmut eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Außerdem werden dadurch die Grundsicherungsleistungen reduziert, die derzeit von den Kommunen getragen werden.
Beitragsbemessungsgrundlage
Die Beitragsbemessungsgrundlage ist zu erweitern. Rentenversicherungsbeiträge sollen – auch im Umfang des Rentenversicherungsfinanzierungsbedarfs – aus Gewinnen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen sowie aus Landwirtschaft erhoben werden. Dabei soll das Äquivalenz-Prinzip erhalten und die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) deutlich erhöht werden.
Rentenniveau und Rentenanpassungsformel
Bei der heutigen Regelung „Sicherungsniveau vor Steuern“ abzüglich privater Vorsorgeaufwendungen wird unterstellt, dass eine private Vorsorge vorhanden ist. Das ist aber in der überwiegenden Anzahl nicht der Fall. Deshalb sollte das Rentenniveau nach Sozialversicherungsbeiträgen (SV-Beiträgen) für eine Lebensstandardsicherung als Richtgröße herangezogen werden. Im Jahr 2000 betrug das Rentenniveau nach SV-Beiträgen 56 %. Heute, im Jahr 2010, beträgt das Rentenniveau nach SV-Beiträgen nur 52,3 %. Dieses Niveau ist zunächst auf 56 % zu erhöhen und in der Folgezeit konstant zu halten.
Künftig sollten lediglich die Entwicklung der Bruttolöhne sowie der Beitragssätze zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in die Berechnung der Rentensteigerungen einfließen. Eine jährliche Mindestanhebung um die Preissteigerungsrate ist anzustreben, um ein Auszehren der Renten zu verhindern.
Damit wäre auch ein nachvollziehbarer Schritt in Richtung Generationengerechtigkeit vollzogen, da die Rentenanpassungsformel dadurch transparenter wird. Die anderen willkürlich eingeführten Komponenten wie der „Nachhaltigkeitsfaktor“, der „Nachholfaktor“ und die Förderungsquote für die „Riester-Rente“ schaffen weder Transparenz noch Generationengerechtigkeit und sind daher zu streichen.
Erwerbstätigenversicherung
Unser langfristiges Ziel ist die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen. Dies wird nur schrittweise umzusetzen sein (Vertrauensschutz, Überführung anderer Versorgungssysteme). Dazu gehört für uns auch die Beseitigung der Subventionen für Mini- und Midijobs. Das Sozialversicherungssystem darf nicht mehr zur Förderung eines Niedriglohnsektors genutzt werden.
Wir fordern: Wegfall der Versicherungsfreiheit von Nebenbeschäftigungen und Wiedereinführung der 15-Stunden-Grenze bei Minijobs.
Die Geringfügigkeitsgrenze soll von derzeit 400 € auf 200 € gesenkt werden, weil die bestehenden Minijobregelungen Arbeitgeber eher dazu verlassen, reguläre Beschäftigungsverhältnisse in Minijobs umzuwandeln. Eine auf 200 € abgesenkte Minijobgrenze könnte die Chancen erhöhen, dass Minijobs einen Einstieg in reguläre Beschäftigungsverhältnisse bieten.
Lücken
Wir wollen, dass alle relevanten Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden:
Zeiten der Arbeitslosigkeit werden wieder als voll bewertete Anrechnungszeiten eingeführt. Langzeitarbeitslosen, die nur wegen des anrechenbaren Einkommens ihrer Partner oder Partnerinnen keine Lohnersatzleistungen (ALG II, ALH, Sozialhilfe) bekommen, wird die Lücke in der Altersversorgung geschlossen. Zeiten, in denen Beiträge auf ALG II (bzw. ALH) entrichtet worden sind, werden als sogenannte beitragsgeminderte Zeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung höher bewertet als es den tatsächlichen Beiträgen entspricht.Pflege- und Erziehungszeiten werden höher bewertet.Zeiten, in denen eine Schule, Fachhochschule oder Hochschule erfolgreich abgeschlossen wurde, sollen als Anrechnungszeit voll bewertet und auf die besondere Wartezeit von 45 Jahren für eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr angerechnet werden.
Erwerbsminderungsrenten
Die im Jahr 2000 in die Erwerbsminderungsrenten eingeführten Abschläge sind abzuschaffen. Sie widersprechen der Systemlogik, da die unfreiwillige Beendigung des Berufslebens wegen gesundheitlicher Einschränkungen anders behandelt werden muss als das freiwillige Vorziehen des Renteneintritts.
Ab einem bestimmten Alter (z. B. ab 55 oder 60) besteht Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn die in den letzten fünf Jahren verrichteten Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird gegenwärtig erst ab dem 65. Lebensjahr gewährt, wenn die besondere Wartezeit von 45 Jahren mit Beitragszeiten (ohne Arbeitslosigkeit) und Berücksichtigungszeiten erfüllt ist. In der Bevölkerung wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht akzeptiert und als ungerecht empfunden. Wir fordern, dass Versicherte, die die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, bereits ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in die Altersrente gehen dürfen. Gerade dieser Personenkreis gehört aufgrund der langjährigen Arbeitsbelastungen zu der Gruppe der Rentenbezieher, die eine unter dem Durchschnitt liegende Restlebenserwartung haben und somit nur begrenzt an den Altersrente partizipieren (Stichwort: „Sozial verträgliches Ableben: Lange Beitragszahlung, aber keine oder geringe Rentenbezugsdauer).
Regelaltersrente
Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahren wird von der Bevölkerung nicht akzeptiert, da Arbeitsplätze für die älteren und leistungsgewandelten Arbeitnehmer nicht vorhanden sind. Hier wird sprichwörtlich der zweite vor dem ersten Schritt getan. Für einen nach der jeweiligen Lebenssituation sowie individuellen Bedürfnissen möglichst flexibel gestalteten späteren Renteneinstig müssen Arbeitgeber überhaupt erst entsprechende Arbeitsplätze in angemessenem Umfang bereitstellen. Dafür sind insbesondere Altersteilzeit- und Teilrentenmodelle weiter auszubauen und anzubieten. In der aktuellen Rentendiskussion fordern wir kurzfristig zumindest, die Anhebungsintervalle vom Geburtsjahrgang 1964 auf den Geburtsjahrgang 1970 zu strecken und gleichzeitig engmaschig den Anpassungsprozess auf Seiten der Unternehmen zu begleiten.
Finanzierung
Wenn die Ziele einer gerechten, lebensstandardsichernden und armutsfesten Altersversorgung realisiert werden sollen, wird dies nicht ohne eine maßvolle Beitragssatzanhebung gehen. Deshalb muss das oberste Prinzip der „Beitragssatzstabilität“ aufgegeben werden. Bei diesem Prinzip wird der Beitragssatzanstieg zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahre 2030 auf 22 % begrenzt. Damit zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 11 %.
Die von uns geforderten Maßnahmen sowie Zurücknahme verschiedener Reformbeschlüsse aus der Vergangenheit könnten mit einem paritätischen Beitragssatz von rd. 27 – 28 % bis zum Jahr 2030 realisiert werden, also jeweils 13,5 – 14 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Geht man davon aus, dass die Arbeitnehmer neben der 11 % noch 4 % für die „Riester-Rente“ aufwenden würden, läge ihr Beitragssatz bereits bei 15 %. Es ist nicht nachvollziehbar, warum den Arbeitnehmern ein solcher Beitrag zugemutet wird, während die Arbeitgeber weiterhin nur maximal 11 % zahlen sollen. Deshalb: Rückkehr zu paritätischen Finanzierung einer lebensstandartsichernden armutsfesten Rente!
Steuerzuschüsse in das öffentliche Rentenversicherungssystem sind weiterhin sinnvoll und notwendig. Das bedeutet auch, dass die Förderung einer 2. (betrieblichen) bzw. 3. (privaten) Säule der Alterssicherung nachrangig ist, solange diese Zusatzverträge das Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrisiko nicht abdecken, Versicherungslücken (z. B. Arbeitslosigkeit) nicht schließen können und die Arbeitgeber nicht finanziell beteiligt werden. Steuerfreibeträge und Steuerzuschüsse zu privaten Lebensversicherungsverträgen sollen entfallen!
Die finanzielle Stützung des gesetzlichen Rentenversicherungssystems muss immer Vorrang haben.
Solange die betriebliche Altersversorgung – wie in einigen europäischen Ländern - nicht verpflichtend und flächendeckend alle Beschäftigten absichert, kann eine Lebensstandardsicherung nur durch die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung garantiert werden.
Die Förderung der privaten Vorsorge durch den Staat („Riester-Förderung“ und „Rürup“) ist nicht nur überflüssig, sondern verursacht in der gegenwärtigen Konstruktion (Kombination aus Freiwilligkeit und progressiver Förderung mit wachsendem Einkommen) eine Umverteilung von unten nach oben.
Je nach notwendigem Finanzierungsbedarf der gesetzlichen Rentenversicherung, ziehen wir die Erhebung einer „Rentenabgabe“ auf die Einkommensteuer ähnlich dem Solidaritätszuschlag (der dann wegfallen könnte) in Erwägung.
Gute Arbeit vermeidet Altersarmut
Um Armut im Alter zu verhindern reicht es nicht, das Rentenversicherungssystem zu verändern. Wichtig ist gleichzeitig, dass wir Sozialdemokraten die Forderungen nach guter Arbeit umsetzen.
Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland stark gewachsen. Niedriglöhne schwächen aufgrund der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Sozialversicherungen auch die soziale Absicherung der Beschäftigten im Alter. Bereits heute erhalten etwa 400.000 Bürgerinnen und Bürger Grundsicherung im Alter. Aufgrund niedriger und niedrigster Löhne und den damit verbundenen geringen Rentenbeiträgen sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit werden viele Geringverdienerinnen und Geringverdiener Renten unterhalb oder knapp an der Grenze zur Grundsicherung erhalten. Mit einem ausreichenden Mindestlohn würde erreicht, dass vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Alterssicherung erreichen können, die oberhalb der bedürftigkeitsorientierten Leistungen der Grundsicherung im Alter liegt. Gleichzeitig würde durch einen gesetzlichen Mindestlohn die Erosion der Beitragsbasis der Sozialversicherungen gestoppt. Durch einen generellen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 €, wie von den Gewerkschaften gefordert, würde diese Entwicklung gestoppt und tendenziell umgekehrt werden. Daraus ergäben sich Mehreinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung von gut 3 Mrd. € jährlich und bei der Bundesagentur für Arbeit von ca. 0,5 Mrd. € jährlich (auf Berechnungsgrundlage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der letzten Legislaturperiode).
Dumpinglöhne verzerren nicht zuletzt den Wettbewerb und schaden den Märkten. Denn seriöse Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die auf Qualität setzen, benötigen motivierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine niedrige Fluktuation. Lohndumping-Strategien schaden diesen Anbietern im Wettbewerb. Deshalb ist ein ordnungspolitischer Handlungsbedarf gegen Lohndumping und Niedrigstlöhne gegeben.
Niedriglohn betrifft überwiegend weibliche Beschäftigte: Der Anteil der abhängig beschäftigten Frauen mit Niedriglohn ist etwa doppelt so groß wie derjenige der Männer. 2009 arbeiteten 34,3 Prozent der westdeutschen und 28,8 Prozent der ostdeutschen vollzeitbeschäftigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen zu Niedriglöhnen. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist ein wichtiger Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit.
Niedrig- und Niedrigstlöhne unterminieren das Lohnabstandsgebot. Dieses kann auf Grund der Verpflichtung des Staates zur Sicherung der Menschenwürde – besonders im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – nicht durch eine Deckelung der Regelsätze nach dem SGB II erreicht werden. Die Einführung von Mindestlöhnen stellt demgegenüber die ordnungspolitisch klare Alternative dar. Am 1. Mai 2011 tritt die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für Beschäftigte und Unternehmen aus den 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft. Die damit verbundene Steigerung des Wettbewerbs- und Lohndrucks erfordert zusätzliche Anstrengungen zur sozialen Flankierung des europäischen Binnenmarktes. Der Wettbewerb zwischen den Regionen und den Unternehmen darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, indem er zu einer Abwärtsspirale bei den Arbeits-, Sozial- und Lohnstandards führt.
Die Unordnung auf dem Arbeitsmarkt zerstört die Würde der Arbeit und das Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft. Niedrigstlöhne, die nach unten ausfransen, zerstören die Lohnstruktur und schaffen soziale Ungerechtigkeiten bis weit in die Mitte der Gesellschaft. Hieraus ergibt sich ein drängender Handlungsbedarf des Gesetzgebers, Niedrigstlöhne zu unterbinden und Mindestlöhne einzuführen.
Anlagen
Beschluss des Parteivorstandes vom 30.08.2010Antrag „Für ein flexibles Rentenmodell“, Beschluss des UB-Parteitages vom 07.09.2010
Resolution „Rente jetzt“, Beschluss des UB-Parteitages vom 23.11.2010Beschluss des Parteivorstandes vom 30. August 2010
Perspektiven schaffen für Arbeit und sichere Altersvorsorge.
I. Entwicklungen in der Alterssicherungspolitik der letzten Jahre.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland seit Jahrzehnten die Grundlage für den Schutz vor Armut im Alter und sie bildet zugleich die persönlichen Leistungen der sozialversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsleben ab. Dauerhafte und angemessen entlohnte Arbeit ist damit die Voraussetzung für ein sozial sicheres Leben im Alter nach dem Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben.
Auch heute und insbesondere nach den Erfahrungen der Finanzkrise hat die gesetzliche und solidarische Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Beweis gestellt, dass sie eine weit stabilere Grundlage für die Altersvorsorge ist als andere kapitalgedeckte und privat finanzierte Altersvorsorgesysteme. Die gesetzliche Rentenversicherung ist von den massiven Verwerfungen an den Aktien- und Kapitalmärkten nicht betroffen und erfüllt ihren Auftrag. Zudem ist sie solidarischer und sozial gerechter, denn sie bezieht die Arbeitgeber in die Verantwortung für die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten ein, berücksichtigt Nichterwerbszeiten etwa für die Kindererziehung und bietet Leistungen (z.B. bei Erwerbsminderung), die bei anderen Anlageformen nicht oder nur sehr teuer versichert werden können. Die gesetzliche Rentenversicherung weist also einen soliden Sicherheits- und Stabilitätsfaktor auf und übernimmt bei immer noch relativ hoher Rentabilität zugleich gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
Die gesetzliche Rentenversicherung steht allerdings seit vielen Jahren unter erheblichem Finanzierungsdruck. Die Ursachen sind vielfältig: Jahrzehntelange Massenarbeitslosigkeit, sinkende Lohnquote, Frühverrentung, der Rückgang sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsverhältnisse und die Zunahme atypischer und prekärer Beschäftigungsverhältnisse haben den Druck auf die Beitragssätze durch den Ausfall erwarteter Einnahmen stark erhöht.
Gleichzeitig führt die demografische Entwicklung in Deutschland dazu, dass immer weniger sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Sozialabgaben die Rente für eine größere Anzahl von Rentnerinnen und Rentnern finanzieren muss. Das Arbeitsleben hat sich bereits heute gegenüber der Generation unserer Eltern und Großeltern deutlich verändert: Dem späteren Berufseintritt folgt eine kürzere Lebensarbeitszeit, denn nur 21,5 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten zwischen ihrem 60. und ihrem 64. Lebensjahr. Gleichzeitig hat sich die Lebenserwartung im Durchschnitt deutlich erhöht (Männer: 77,17 Jahre/ Frauen 82,40 Jahre) Durch diese erfreuliche Entwicklung hat sich natürlich auch die Anzahl der Jahre, in denen Renten ausgezahlt werden müssen, deutlich auf durchschnittlich 18,2 Jahre erhöht.
Zurückgehende Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
späterer Beginn des Erwerbslebens bei Jugendlichen;
früheres Ausscheiden aus dem Arbeitsleben
und längere Lebenserwartung und längere Rentenzahlungen
auf diese demografische Entwicklung hat die SPD in ihrer Regierungszeit reagiert:
Mit der Rentenreform 2001 wurde der Schwerpunkt in der Alterssicherungspolitik verschoben. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung als tragender Säule der Alterssicherung wurde die betriebliche und private Alterssicherung („Riester- Rente“) ausgebaut und mit erheblichen öffentlichen Mitteln bezuschusst. Danach soll der Beitragssatz zur Rentenversicherung, den sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber teilen, 20 Prozent bis 2020 und 22 Prozent bis 2030 nicht übersteigen. Zu diesem Zweck wurde die Rentenanpassungsformel mehrfach verändert. In unserer Zeit der Regierungsverantwortung zwischen 1998 und 2009 haben wir damit die Sanierung der Rentenfinanzen - mit teils schwierigen Entscheidungen – vorerst abgeschlossen. Internationale Institutionen wie die ILO, die EU oder die OECD bescheinigen Deutschland stabile Rentenfinanzen und das unser Land als eines der wenigen Industrieländer die Herausforderungen des demografischen Wandels für diese Stabilität der Rentenfinanzen bewältigt hat. Sie bescheinigen uns aber leider auch, dass es in Deutschland vergleichsweise viele Beitragsjahre braucht, bis eine auskömmliche Rente erzielt wird.
II. Der Arbeitsmarkt als Zentrum der Altersvorsorge.
Die bereits begonnene und sich weiter verschärfende Entwicklung im Altersaufbau der deutschen Gesellschaft hat allerdings in der öffentlichen Debatte der letzte Jahre dazu geführt, dass die Entscheidungen zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich auf die Bewältigung des demografischen Wandels verengt wurde. Die Tatsache, dass alle Finanzierungsregeln der gesetzlichen Altersvorsorge auch einen nachvollziehbaren Bezug zu den Realitäten und den tatsächlichen Chancen Älterer auf dem Arbeitsmarkt aufweisen müssen, ist immer stärker aus dem Blick geraten.
So haben die Zunahme des Niedriglohnsektors, geringe Lohn- und Gehaltssteigerungen, Arbeitsverdichtung mit stärkerer körperlicher und psychischer Belastung, Phasen der Arbeitslosigkeit sowohl Auswirkungen auf die Höhe der Renten als auch auf die Beschäftigungschancen Älterer am Arbeitsmarkt. Wir wollen den Menschen mehr Flexibilität beim Übergang in die Rente ermöglichen. Denn die beruflichen Belastungen und die körperlichen Herausforderungen der Berufe sind auch unterschiedlich. Ein gerechtes Rentensystem muss darauf reagieren.
Demgegenüber sieht das Gesetz zur schrittweisen Einführung der Rente mit 67 durchaus den Zusammenhang zwischen der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters und dem Arbeitsmarkt. Das Gesetz selbst beinhaltet einen Vorbehalt: „Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle 4 Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.“
Zwar ist der Prozentsatz der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter von 60 – 64 durchschnittlich von 10,7 % im Jahr 2000 auf 21,5 % im Jahr 2009 gestiegen. Aber wenn weiterhin durchschnittlich rund 80 Prozent der Menschen über 60 Jahre nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, wirkt eine Anhebung des Renteneintrittsalters aus demografischen Gründen auf das 67. Lebensjahr lediglich wie eine drastische Rentenkürzung. Angesichts eines künftig ohnehin abgesenkten Rentenniveaus drohen damit zusätzlich empfindliche Einbußen in der Alterssicherung. Die durch geringe Löhne und Gehälter sowie zeitweiser oder dauerhafter Arbeitslosigkeit existierende Gefahr zunehmender Altersarmut würde dadurch verschärft. Die klassischen Ziele der gesetzlichen und solidarischen Rentenversicherung – Schutz vor Altersarmut und Honorierung von Lebensleistung – geraten in Gefahr.
Deshalb will die SPD die bisher einseitig auf die demografische Entwicklung konzentrierte Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge - wie bereits im Gesetz zur Rente mit 67 vorgesehen – wieder um die Dimension der Arbeitsmarktpolitik erweitern. Entscheidungen über die Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge können nicht von der Zukunft der Arbeit und des Arbeitsmarktes abgekoppelt bleiben.
III. Die Herausforderung der Zukunft: Altersarmut vermeiden.
Das Einkommen im Alter hängt unmittelbar von dem Einkommen ab, das während der Erwerbsphase erzielt wurde und für das Beiträge gezahlt wurden. Insbesondere wer wenig verdient und auch noch lange Zeiten mit Arbeitslosigkeit zu bewältigen hat, muss damit rechnen, auch im Alter auf öffentliche Hilfe angewiesen zu sein.
Zwar sind heute in Deutschland nur wenige Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Jahrzehntelange Massenarbeitslosigkeit, die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere der stark angewachsene Niedriglohnsektor, werden aber in Kombination mit der deutlichen Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung dazu führen, dass Altersarmut sehr bald wieder ein Thema wird, das mehr Menschen betrifft, wenn wir nicht schnell gegensteuern. Berechnungen des DIW haben ergeben, dass etwa in Ostdeutschland in der Alterskohorte der Jahrgänge 1952 bis 1971 jeder dritte Mann (31,4%) und fast jede zweite Frau (46,6%) einen Rentenzahlbetrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung von unter 600 Euro erhalten wird, also unterhalb der Grundsicherung. Das ist einerseits ein Problem mit erheblichem sozialem Sprengstoff, aber auch eine absehbare enorme Belastung der öffentlichen (in diesem Fall der kommunalen) Haushalte.
Die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von einem guten Verhältnis von Beitragshöhe und Rentenhöhe ab. Zukünftige Entscheidungen müssen die Stabilität der Rentenfinanzen im Blick haben. Jede Alterssicherungspolitik wird aber an Legitimationsgrenzen stoßen, wenn selbst jahrzehntelange Beitragszahlung nicht mehr zu einer Altersversorgung oberhalb der Armutsgrenze reicht.
IV. Unsere Ziele.
Die Ziele künftiger Alterssicherungspolitik sind für die SPD damit klar beschrieben:
Schutz vor Altersarmut.
Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung als unverzichtbare Grundlage der Altersvorsorge und der Lebensstandardsicherung im Alter, die mit betrieblichen und privaten Alterssicherungen verbunden werden muss.
Generationengerechtigkeit und faire Verteilung der Finanzierung.
Um diese Ziele miteinander in Einklang zu bringen, müssen vor dem Beginn der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
1. Erhöhung der Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei den 60 – 64 Jährigen – einschließlich der Altersteilzeit – auf mindestens 50 Prozent (derzeit: 21,5 Prozent). Um dieses Ziel zu erreichen, müssen positive Anreize für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entwickelt werden.
2. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund hoher körperlicher oder psychischer Belastungen das gesetzliche Rentenalter nicht erreichen können, müssen flexible Übergänge geschaffen werden, die weitere drastische Renteneinbußen infolge einer Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze ausschließen. Dazu soll – ähnlich wie im Rentenrecht der Knappschaft für Bergleute - auch die generelle Beibehaltung des Renteneintrittsalters mit 65 für Berufsgruppen mit langjähriger besonderen beruflichen Belastungen geprüft werden (z.B. langjährige Schichtarbeit).
Solange die Arbeitsmarktchancen der 60 bis 64 –jährigen so gering sind wie heute, kann die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze nicht beginnen - daher auch nicht bereits im Jahre 2012. Wenn in diesem Jahr die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab dem Jahre 2012 überprüft, muss sie bei redlicher Betrachtung der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt einräumen, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Die im derzeitigen Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters festgelegte Überprüfung muss bis zum Erreichen dieser Quote fortgesetzt werden und mit einem Bericht über die Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote älterer Beschäftigter verbunden werden. Im Jahr 2014/15 wird dann erneut entschieden, ob die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und wie mit einer schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters bis zum Jahr 2029 begonnen werden kann.
V. Unsere Maßnahmen.
Aus Sicht der SPD sind deshalb die folgenden Maßnahmen notwendig, um dem demografischen Wandel ebenso zu begegnen, Generationengerechtigkeit und Beitragsstabilität zu sichern wie der drohenden Altersarmut zu begegnen und die gesetzliche und solidarische Rente als Grundlage der Altersvorsorge zu stärken:
(1) Zusätzliche Anstrengungen der Arbeitgeber, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch über das 60. bzw. das 63. Lebensjahr hinaus zu beschäftigen. Der drohende Fachkräftemangel allein scheint nicht auszureichen, die Beschäftigtenquote Älterer durchgehend ausreichend zu erhöhen.
(2) Prüfung der Möglichkeiten für eine Differenzierung des Renteneintrittsalters (dauerhafte Beibehaltung des abschlagsfreien Rentenalters mit 65 nach 45 Versicherungsjahren sowie für Berufs- und Personengruppen mit besonderen Belastungen wie langjähriger Schichtarbeit und anderen langjährigen körperlichen Belastungen ähnlich den bereits heute existierenden Knappschaftsregelungen für Bergleute).
(3) Bessere schulische Vorbereitung auf die Berufsausbildung zur Erhöhung der Ausbildungsfähigkeit vieler Jugendlicher, um nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 65 Jahren abschlagsfrei in Renten gehen zu können. (Motto: „Lieber Ausbildung mit 18 als Rente mit 67.“) Anerkennung von vollzeitschulischer Berufsausbildung als Rentenversicherungsjahre
(4) Angemessene Löhne, die Stärkung der Tarifbindung und auch ein gesetzlicher Mindestlohn sind Voraussetzungen dafür, dass bereits in der Erwerbsphase das Risiko von Altersarmut reduziert wird. Es ist unverzichtbar, dass Fortschritte bei den Löhnen besonders derjenigen erreicht werden, die wenig verdienen. Dies gilt in besonderem Maße auch für die Löhne von Frauen. Geringere Beschäftigungschancen und strukturell niedrigere Löhne von Frauen als bei Männern sind auch im Hinblick auf eine angemessene Altersversorgung von Frauen ein großes Problem.
(5) Auch wenn das Alterssicherungssystem grundsätzlich nicht korrigieren kann, was durch Fehlentwicklungen im Arbeitsleben zustande gekommen ist, muss sichergestellt werden, dass niemand, der stets viel gearbeitet hat, im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist. Deshalb wollen wir durch die Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten, (Beitragszeiten mit weniger als 75% des Durchschnittseinkommens werden höherbewertet), geringe Einkommen rentenrechtlich höher bewerten, bis ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Geltung erlangt.
(6) Niemand soll durch die Zeit der Arbeitslosigkeit im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein. Deshalb wollen wir Zeiten der unverschuldeten Arbeitslosigkeit bei der Rente höher bewerten.
(7) Zur Vermeidung von Altersarmut wird es notwendig sein, Selbständige, die nicht in einem der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren System pflichtversichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Wir werden im engen Kontakt mit Selbständigen einen geeigneten Weg entwickeln.
(8) Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Für viele Beschäftigte ist es aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen nicht möglich, das gesetzliche Rentenalter im Erwerbsleben zu erreichen. Sie sollen durch Erwerbsminderungsrenten geschützt werden. Dazu muss der Zugang und die Leistungen aber besser ausgestattet werden.
Wir wollen dabei die Zurechnungszeiten (Berücksichtigung der Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr) bis zum vollendeten 62. Lebensjahr anheben. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass das Erwerbsminderungsrisiko auch in der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung abgesichert wird.
Für ältere Arbeitslose über 60 Jahre, die zwar leistungsgemindert, aber keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine sozialversicherte Beschäftigung schaffen. Niemand soll eine durch Abschläge geminderte Rente akzeptieren müssen oder nach einem langen Arbeitsleben vor dem Renteneintritt auf Arbeitslosengeld II verwiesen werden.
(9) Wir wollen die durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit verlängern, auch um mehr jungen Erwachsenen nach ihrer Berufsausbildung einen gesicherten und unbefristeten Arbeitsplatz anbieten zu können.
(10) Wir wollen die Teilrente weiterentwickeln und eine „Altersrente wegen Teilrentenbezug“ einführen: Ab dem 60. Lebensjahr kann die Arbeitszeit verkürzt und entsprechend der Arbeitszeitkürzung der Bezug einer Teilrente beantragt werden. Dadurch anfallende Abschläge sind vom Arbeitgeber auszugleichen. Die Hinzuverdienstgrenzen werden neu geregelt. Die Beschäftigten sollen – unter Inkaufnahme von Abschlägen – selbst über den eigenen Renteneintritt nach dem 60. Lebensjahr bestimmen können.
(11) Wir werden die rechtlichen Voraussetzungen für tarifvertragliche Vereinbarungen schaffen, die ermöglichen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch laufend während des Arbeitslebens zu ihren Gunsten entrichtete Zusatzbeiträge diese Abschläge vermeiden können. So werden Entgeltpunkte angespart. Es können individuelle Aufstockungskonten entstehen. Damit kann branchenbezogen auf unterschiedliche berufliche Belastungen reagiert werden.
Übernehmen Arbeitgeber diese zusätzlichen Beiträge voll, kann das auch aus Steuermitteln gefördert werden. Dadurch dass die Beiträge laufend während des Arbeitslebens gezahlt werden, ist auch sichergestellt, dass der vorzeitige Rentenbezug ohne Abschläge nicht wieder Teil von Frühverrentungsmodellen und Personalabbaukonzepten werden kann. In diesem Sinne werden wir auch bei der betrieblichen, tariflichen oder individuellen Altersvorsorge die Möglichkeiten verstärken, den Einkommensverlust bei einem vorzeitigen Rentenbeginn aufzufangen.
Der Parteivorstand bittet die Mitglieder, Untergliederungen und Arbeitsgemeinschaften, diese Maßnahmen zum Erreichen der genannten Ziele zu beraten und dazu Stellung zu beziehen. Der Parteivorstand wird die dafür notwendigen Rahmenbedingungen (Experten, Daten, Unterlagen usw.) zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird die SPD die vorgeschlagenen Maßnahmen auch gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Sozialverbänden, Gewerkschaften und Wirtschaft beraten, ggf. erweitern oder verändern. Die Ergebnisse dieses internen und externen Diskussionsprozesses werden in einer neuen Kommission „Zukunft der Alterssicherung – Schutz vor Altersarmut“ unter der Leitung des Ministerpräsidenten Kurt Beck, des stellvertretenden SPD-Parteivorsitzenden, Olaf Scholz, der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner, und des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, Ottmar Schreiner, beraten und dem Parteitag 2011 vorlegen.
(Ende Beschluss Parteivorstand)
Antrag „Für ein flexibles Rentenmodell“, Beschluss des UB-Parteitages vom 07.09.2010
Der SPD-UB-Parteitag Duisburg und die weiteren Parteigremien mögen beschließen:
Anzustreben ist eine Flexibilisierung des Renteneinstiegsalters. Damit sind Möglichkeiten zu schaffen, über das 65. Lebensjahr hinaus länger berufstätig zu sein. Zugleich sind Altersteilzeitmodelle über den öffentlichen Dienst hinaus weiter auszubauen.
Impliziert ist eine eindeutige Abkehr von dem derzeit vorgesehenen Rentenregeleintrittsalter 67. Anstelle eines starren Renteneintrittsalters sind real geleistete Arbeitsjahre und jeweilige berufliche Anforderungen bei Berechnungen des Renteneintrittsalters angemessen mit zu berücksichtigen.
Angesichts einer veränderten demographischen Situation ist die Rente in Zukunft noch verstärkt über eine ergänzende Steuerfinanzierung abzusichern. Die Steuergesetzgebung ist so zu gestalten, dass bei einem gesamtwirtschaftlichen Wachstum die Rentenfinanzierung auch bei einem Rückgang der Zahl der berufstätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin über zusätzliche steuerliche Beiträge erfolgen kann.
Zur weiteren Begründung:
Dem Hamburger Grundsatzprogramm der SPD zufolge wollen wir „den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten.“
Eine allein demographische Argumentation in der Frage des Renteneintrittsalters ist abzulehnen. Stattdessen befürworten wir eine stärker volkswirtschaftliche Betrachtungsweise, die von einem anhaltenden Wachstum des Brutto-Inlands-Produktes (BIP) und des Pro-Kopf-Einkommens ausgeht. Eine ergänzende Steuerfinanzierung der Renten erfolgt ohnehin schon seit längerem.Die ‚Rente mit 67’ ist ursprünglich von der CDU/CSU in die damalige ‚Große Koalition’ eingebracht worden. Sie stand immer im Widerspruch zu grundlegenden Beschlüssen der SPD als Partei. Zahlreiche Mitglieder wie WählerInnen unserer Partei fordern in dieser Frage eine verbesserte Positionierung.
Der SPD-Parteivorsitzende und der SPD-PV haben mehrfach angekündigt, dass wir grundlegende Korrekturen in Sachen Rentenregeleinstiegsalter 67 zumindest beabsichtigen und vorbereiten. Bisher ist dies jedoch noch nicht erfolgt.
Resolution “Rente jetzt”, Beschluss des UB-Parteitages vom 23.11.2010
Der SPD-Unterbezirksparteitag möge beschließen:
Eine Überprüfung der rentenpolitischen Maßnahmen seit 2001 und ihre Auswirkungen kann nicht erfolgen, ohne eine schonungslose Darstellung der in diesem Zeitraum vorgenommenen Eingriffe in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. zusätzlichen Belastungen der Rentner und Rentnerinnen.
Mit der stufenweise, über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgten Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters (ab 1997: für Männer von 63 auf 65 Jahre, für Frauen von 60 auf 65 Jahre, Schwerbehinderte von 60 auf 65 Jahre) wurde gleichzeitig ein Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat bei vorzeitiger Renteninanspruchnahme eingeführt. Dass dieser Sonderabschlag über die Altersrentengrenze von bisher 65 Jahren hinaus – also auf Lebenszeit – vorgenommen wird, ist ein enormer nachteiliger Eingriff in das Rentenrecht des Einzelnen. Inzwischen ist jeder 2. Neurentner von Rentenkürzungen in Höhe von rd. 100,00 Euro im Monat betroffen.
Ab 2000 hat die Politik mehrfach die Renten-Anpassungsformel zum Nachteil der gesetzlichen Rente geändert.
Zuzüglich wurden drei Kürzungsfaktoren eingeführt:Nachhaltigkeitsfaktor (ab 2005): Dieser Abschlag bei der Rentenanpassung um jährlich rd. 0,5 % gleicht das veränderte Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern aus.
Riesterfaktor (ab 2003): Von der errechneten Rentenanpassung werden jährlich weitere 0,64 Prozentpunkte abgezogen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde der Faktor ausgesetzt. Die Aussetzung soll in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt werden.
Die Anwendung des Riesterfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung muss rückgängig gemacht werden (zahlreiche Anträge an die SPD-Bundestagsfraktion haben dies bereits seit langem gefordert). Bei den Riester-Verträgen handelt es sich um eine freiwillige, Kapital gedeckte private Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung, die für Arbeitnehmer nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und daher zu keiner Kürzung der gesetzlichen Rente führen darf.
Nachholfaktor: In den Jahren 2004, 2005, und 2006 hat es für die Rentner Nullrunden gegeben. Rechnerisch hätten die Renten sogar sinken müssen und dieses Minus von insgesamt 1,75 Prozentpunkte soll ab 2011 – verteilt über mehrere Jahre – bei einer evtl. Rentenanpassung abgezogen werden.
Diese nachteiligen dauerhaften Eingriffe in die gesetzliche Rentenversicherung müssen endlich beendet werden. Insbesondere sind der Riesterfaktor und der Nachholfaktor sofort außer Kraft zu setzen.
Die Rentner und Rentnerinnen der gesetzlichen Rentenversicherung hatten in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2010 sogenannte „Nullrunden“ zu verkraften, die dauerhafte Renteneinbußen bedeuten. Zusätzlich hat in diesen Jahren die jeweils nicht berücksichtigte Steigerung der Lebenshaltungskosten praktisch zu einer weiteren Rentenkürzung von insgesamt rd. 8-10 % geführt.
Wegen der geringfügigen Rentenanpassungen in den Jahren 2007 (+ 0,54 %) und 2008 (+ 1,1 %) wurden die erhöhten Lebenshaltungskosten für diese Jahre ebenfalls nur teilweise abgedeckt.
Im weiteren hatte die 3 %-ige Mehrwertsteuererhöhung ab 01.01.2007 gravierende Auswirkungen auf die Rentner-Einkommen, da es für sie keinen Ausgleich gab.
Ab 2004 müssen die Rentner(innen) die volle Beitragslast zur Pflegeversicherung tragen. Dies entspricht einer Verdoppelung ihres Beitrages auf 1,7 % und damit einer andauernden Rentenminderung von 0,85 %.
Durch eine weitere Beitragsanhebung bei der Pflegeversicherung um 0,25 % ab 2008 wurden die Rentner(innen) erneut zusätzlich belastet.
Die verschiedenen Änderungen der Gesundheitsreform ab 2004 haben große negative Auswirkungen auf die Einkommen der Rentner(innen) bewirkt:erhebliche Zuzahlungen auf Krankenkassenleistungen und Leistungsausgrenzungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen mit der Maßgabe der Eigenfinanzierung
ab 2005/2006 wird ein Sonderbeitrag von 0,9 % als Eigenbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben (für Zahnersatz und Krankengeld)durch den Gesundheitsfond ab 2009 ist der Krankenkassenbeitrag für die meisten gesetzlichen Beitragszahler gestiegenzusätzliche Anhebung des gesetzlichen Krankenkassenbeitrages ab 2011 in Höhe von 0,3 % und mögliche weitere Zusatzbeiträge.
Ab 2005 wurde durch das Alterseinkünftegesetz der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente von zunächst 27 % auf 50 % und ansteigend bis 2040 auf 100 % festgelegt.
Alle diese Nullrunden, Kürzungen und Einschnitte (die noch gar nicht vollzählig sind), die die Bezieher von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit rund 10 Jahren hinnehmen mussten, haben ein Maß erreicht, das endlich gestoppt werden muss. Die „Plünderung“ der Rentenkasse muss ebenfalls verhindert werden.
Die gesetzlichen Renten, die Versicherte zu erwarten haben, wenn sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden, sinken seit dem Jahr 2000 in überdeutlicher Höhe. Die Altersarmut ist auch aus diesem Grund vorprogrammiert.
Wir fordern daher den SPD-Parteivorstand und die SPD-Bundestagsfraktion auf, im Interesse der Rentner und Rentnerinnen dahin gehend tätig zu werden, dass Anpassungen der gesetzlichen Rente ab 2011 nicht weiterhin mit unverhältnismäßigen Maßnahmen belastet werden. Es handelt sich hierbei im besonderen um:
Die Anwendung des Riesterfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung muss sofort beendet werden. Bei künftigen Rentenanpassungen darf keine Rentenkürzung wegen des Riesterfaktors mehr Platz greifen.
Der Nachholfaktor ab 2011 ist im Hinblick auf die massiven Eingriffe in das gesetzliche Rentensystem und der außerordentlichen Belastung der Rentner und Rentnerinnen in den letzten Jahren bis auf weiteres auszusetzen bzw. abzuschaffen.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze ab 2011 wurde auch vorgegeben, dass bei künftigen jährlichen Anpassungen Preissteigerungen zu 70 % und Lohnentwicklungen zu 30 % zu berücksichtigen sind. Analog müsste daher die Steigerung der Lebenshaltungskosten auch bei Rentenanpassungen entsprechende Beachtung finden.
Zusätzlich ist sicherzustellen, dass die Kasse der gesetzlichen Rentenversicherung nicht weiter ständig durch Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und sonstigen Fremdleistungen belastet wird. Ein besonders gravierendes Beispiel ist die Kürzung des Rentenbeitrages für Hartz-IV-Empfänger durch den Bund ab 2007 von 80,00 Euro auf 40,00 Euro und ab 2011 von 40,00 Euro auf 0,00 Euro. Der Kasse der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht dadurch ein Milliarden-Minus.
Weitere Milliarden-Einbußen in der Rentenkasse entstehen durch nicht sozialabgabepflichtige Niedriglohnjobs und weiteren Freistellungen von Sozialabgaben für Fördermaßnahmen.
Alle gewährten und bestehenden Ausnahme-Regelungen für Sozialabgaben, die ein Minus in der Rentenkasse nach sich ziehen, sind im Rahmen des Bundeszuschusses durch Steuermittel auszugleichen.
Die gesetzliche Rente ist keine Sozialhilfe des Staates. Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um eine persönlich erworbene Altersversorgung, in die der/die Rentner(in) das gesamte Arbeitsleben lang Pflicht-Versicherungsbeiträge in nicht unbeträchtlicher Höhe eingezahlt hat. Rentenanwartschaften und Rentenansprüche genießen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz. Die Rentner und Rentnerinnen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre gesetzliche Rente in einem angemessenen Verhältnis zu ihren gezahlten Beiträgen steht. Dies ist bei weiteren Renten-Einschnitten nicht mehr der Fall.
Der Stellenwert der gesetzlichen Rentenversicherung muss endlich wieder gefestigt werden. Die Politik muss durch eine dringend notwendige Kurskorrektur die Ziele der Alterssicherung wieder über das bewährte System der gesetzlichen Rentenversicherung verfolgen. Dies muss auch mit einschließen, dass durch eine neue Verbreiterung in der gesetzlichen Rentenversicherung, fehlende Rentenzeiten oder Rentenabschläge durch Zusatzbeiträge ausgeglichen werden können. Bisherige staatliche Förderungen, wie sie z.B. bei der privaten Riester-Altersvorsorge in die Banken- und Versicherungswirtschaft fließen, könnten zugunsten dieser Zusatzbeiträge umgelenkt werden.
Da sich unsere Forderungen im wesentlichen auf die Rentenanpassung ab 01.07.2011 beziehen, bitten wir, diese Resolution vordringlich und unabhängig vom Maßnahmenkatalog des Parteivorstandes vom August 2010 zur „Rente mit 67“ zu behandeln.
Im übrigen hält die AG 60 plus Duisburg an den Inhalten aus dem Antrag an die Bundeskonferenz der AG 60 plus vom August 2009 fest.
Teilnehmerliste
| Aengenheyster | Helmut | Urbanski | Bruno |
| Alfeld | Stephen | Weggen | Lothar |
| Andriejewski | Michael | Weirauch | Horst |
| Ates | Yasar | Wölke | Brigitte |
| Bas | Bärbel | Zander | Susanne |
| Berger | Edith | ||
| Bergmann | Walter | ||
| Bewernik | Karl-Heinz | ||
| Bischoff | Rainer | ||
| Bluhm | Dietmar | ||
| Boy | Alfred | ||
| Burdinski | August | ||
| Busch | Eckhard | ||
| Dohmen | Florian | ||
| Efkemann | Reinhard | ||
| Fabian | Norbert | ||
| Firlus | Falko | ||
| Grünen | Werner | ||
| Herbst | Helmut | ||
| Heuveldop | Ute | ||
| Hullmann | Claus-Peter | ||
| Jahnke | Jürgen | ||
| Dr. Jurga | Werner | ||
| Kasceh | Martina | ||
| Kersten | Dieter | ||
| Klein | Manfred (Monheim) | ||
| Kolon | Birgit | ||
| Lettau | Karl-Heinz | ||
| Link | Werner | ||
| Mattenklotz | Karl-Rudolf | ||
| Matysik | Horst | ||
| Marx | Ingrid | ||
| Michaelis | Ute | ||
| Müller | Wilfried | ||
| Niel | Günter | ||
| Niewald | Werner | ||
| Paproth | Wilhelm | ||
| Pfitzner | Daniel | ||
| Pucher | Hanna | ||
| Pütz | Winfried | ||
| Roloff | Manfred | ||
| Schillings | Hans-Gerd | ||
| Schmidt | Horst | ||
| Schmotz | Willi | ||
| Schuchardt | Dirk R. | ||
| Sroka | Josef | ||
| Stecker | Martina | ||
| Stockebrand | Albert | ||
| Strott | Julius | ||
| Thummes | Bernhard |































