Antrag der SPD-Fraktion
der Fraktion der Linken und der Fraktion der Grünen zur Ratssitzung am 6. Dezember 2010


Vor dem Hintergrund des Ausfalls von Fördermitteln wg. Nichterbringung finanzieller Eigenleistungen durch die Stadt Duisburg sowie drohender Haushaltsmehrbelastungen aufgrund von Rückkehrrechten heutiger EG DU-Mitarbeiter im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine Basisfinanzierung für die Entwicklungsgesellschaft Duisburg (EGDU) in den nächsten Haushalt einzustellen.

Begründung:

Die Gesellschaft wurde vor 10 Jahren gegründet, um u.a. der Entstehung sozialer Brennpunkte entgegen wirken zu können und Negativentwicklungen zu vermeiden.Bei den durch die Gesellschaft übernommenen Aufgaben handelt es sich also nicht um „freiwillige Leistungen“, sondern um Pflichtaufgaben der Stadt, die mit Blick auf das Baugesetzbuch unverzichtbar sind.Durch eine Basisfinanzierung wird nicht nur der Fortbestand der EGDU gesichert, sondern auch das bei Auflösung der Gesellschaft entstehende finanzielle Risiko der Stadt wg. des vorhandenen Rückkehrrechtes von Mitarbeiter/innen zur Stadt sowie möglicher Klagen weiterer Mitarbeiter/innen auf Übernahme durch die Stadt im Wege eines Betriebsübergangs ausgeschlossen.Ferner wird die Möglichkeit eröffnet, das bereits durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft verabschiedete und noch durch den Rat zu beratende Konzept zur Neuausrichtung des Aufgabenfeldes und des Einsatzgebietes (Übernahme von Aufgaben auch außerhalb von festgelegten Fördergebieten) zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch die Einbeziehung der Bürgerschaft in stadtentwicklerische Maßnahmen und Aktivitäten breit aufgestellt und gefördert werden.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Grüne, Linke
zur Sitzung des Schulausschusses am 3. Dez. 2010

Seit dem 1.11.2010 werden Seitens der Stadt Duisburg die Elternbeiträge für das Mittagessen der Schülerinnen und Schüler an Schulen im Ganztagsbetrieb nicht mehr zentral erhoben. Von diesem Angebot haben in der Vergangenheit einige Schulen Gebrauch gemacht.

Vor diesem Hintergrund wird beantragt:

Die Verwaltung möge berichten, wie viele Schulen bis zum Stichtag ihre Elternbeiträge durch die Stadt zentral haben einziehen lassen und wie diese Schulen über den Wegfall dieser Dienstleistung informiert worden sind.Die Verwaltung wird gebeten, an den betroffenen Schulen noch einmal über Möglichkeiten der Selbstorganisation der Mittagsversorgung zu informieren und Hilfestellung zu geben.

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen und der Fraktion Die LINKE
zu TOP 16, DS 10-2038/3 „Umsetzung des Transparenzgesetzes, Gebag“ der Ratssitzung am 6. Dezember 2010

Die Satzung der Gebag sieht zwar für die Gründung und den Erwerb anderer Unternehmen und Beteiligungen die Beschlussfassung durch die Hauptversammlung (und Aufsichtsrat) vor, nicht aber für die Veräußerung von (Anteilen an) anderer Unternehmen.
Deshalb sollen der §§ 10 (Beschlussfassung Aufsichtsrat), Ziffer 2 e), erster Spiegelstrich und der § 15 (Beschlussfassung Hauptversammlung), Ziffer 2 e) folgende Fassung erhalten:

„die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung anderer Unternehmen bzw. Beteiligungen an anderen Unternehmen“.

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die LINKE, DWG Fraktion
zu TOP 44, DS 10-1861 „Wirtschaftsplan 2011 DuisburgSportzur Sitzung des Rates am 6. Dezember 2010


„Dem Eigenbetrieb DuSport ist für das Jahr 2010 ein Betriebskostennachschuss von 350.000 Euro auszuzahlen“.


Begründung:
Da dem Eigenbetrieb nicht angelastet werden kann, dass die Sparbeschlüsse erst im Verlauf des Jahres beschlossen wurden und somit nicht ganzjährig in Wirkung treten konnten, kann ihm auch nicht die ganzjährige Sparsumme auferlegt werden.

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen , Fraktion Die LINKE
zur Sitzung des Rates am 6. Dezember 2010


In dem Willen, ein qualitativ hochwertiges FOC im Raum Hamborn schnellstmöglich zu entwickeln, beschließt der Rat der Stadt:

Der OB wird beauftragt, umgehend ein Wettbewerbsverfahren zu einem FOC im Raum Hamborn auszuschreiben und dem Rat die Ergebnisse vorzulegen. Aus dem Wettbewerb sollen die inhaltliche Konzeption (Sortiment, Qualitätsstufen, Warenalter, Preisstruktur u. a.), die städtebauliche und funktionale Gestaltung, die verkehrliche Abwicklung sowie die Einbindung in den Hamborner Wirtschaftsraum hervor gehen.
Zeitgleich sind für eine zügige Umsetzung die grundstückswirtschaftlichen Voraussetzungen vorzubereiten. Mit der Entscheidung über den Wettbewerb trifft der Rat zeitgleich die Entscheidung über die Vergabe des Grundstücks.

SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Die LINKE
Dezember 2010


Gemeinsamer Antrag zur Sitzung des Rates am 06.12.2010, TOP 92


Betreff: Erwerb der Steag-Mehrheit durch ein Stadtwerke-Konsortium



Geplanter Mehrheitserwerb von Stadtwerken an STEAG ist kommunalpolitisch und regionalwirtschaftlich sinnvoll und bietet Chancen zur ökologischen Modernisierung der Energieerzeugung

I.

Der Rat der Stadt Duisburg stellt zum Bieterverfahren für den Erwerb der Mehrheit an der Evonik-STEAG GmbH fest:

Stadtwerke sind ein grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sinnvolle Kooperation untereinander kann ihre Leistungsfähigkeit steigern und ihren Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger mehren. Darüber hinaus kommt den Stadtwerken eine Schlüsselfunktion bei der gesamtwirtschaftlichen Notwendigkeit zu, die bestehenden Oligopole in der Energieversorgung zu überwinden. Vor diesem Hintergrund ist eine Stärkung der Stadtwerke, wie sie mit der aktuell eingeleiteten Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts NRW verbunden ist, unabdingbar. Zu einer nachhaltigen Stärkung soll der Erwerb der Mehrheit der zum Verkauf angebotenen Energiesparte des Evonik-Konzerns (STEAG GmbH) durch ein Konsortium von 6 Ruhrgebietsstadtwerken unter Einschluss der Stadtwerke Duisburg beitragen. Bundesweit halten die Stadtwerke derzeit nur rund 20 % der Energieerzeugung. Mit dem Erwerb der STEAG GmbH könnte das Stadtwerke-Konsortium seinen derzeitigen Anteil von 30 % Eigenerzeugung deutlich erhöhen und zur bedeutendsten kommunalen Erzeugungsplattform werden, deren öffentlicher Zweck für Versorgungssicherheit, Preisstabilität und den fortschreitenden ökologischen Umbau steht. Darüber hinaus würde das Konsortium mit dem Erwerb Zugang zu dem ausgeprägten ingenieurwissenschaftlichen Know-how des Unternehmens auch auf dem Gebiet der erneuerbaren Energieerzeugung erhalten. Hinzu kommen die regionalpolitischen Potenziale, die sich aus der Zusammenarbeit der Stadtwerke bzw. der sie tragenden Kommunen ergeben.

Der Erwerb der STEAG-Mehrheit unter den in der DS 10-2046 dargelegten vertraglichen Eckpunkten ist finanziell vertretbar, liegt im Rahmen der Investitionstätigkeit der Stadtwerke und gefährdet in keiner Weise den unverzichtbaren steuerlichen Querverbund für den Erhalt und Betrieb der DVG sowie die erwartete Dividende für den städtischen Haushalt.

II.
In Ergänzung der DS 10-2046 fordert der Rat der Stadt für den Fall, dass das Konsortium den Zuschlag erhält, seine Vertreterinnen und Vertreter in dem neu zu bildenden Aufsichtsrat bei der STEAG-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft dazu auf, auf folgende Punkte hinzuwirken:

Der Erwerb der Evonik STEAG GmbH durch das Konsortium muss mit einer grundsätzlichen Neuausrichtung des Kraftwerksparks verbunden werden. Abgängige Kohlekraftwerke müssen bei Bedarf durch kleinere, dezentrale Anlagen auf GuD-Basis mit hohen Wirkungsgraden ersetzt werden. Ergänzend dazu muss der Ausbau und die Verdichtung der Fernwärmeaktivitäten erfolgen. Dazu zählt auf jeden Fall die Nutzung der Abwärme aus dem neuen Kraftwerksblock 10 Walsum, sobald die gravierenden technischen Probleme behoben sind.Eine Neuausrichtung der Evonik-STEAG GmbH muss das Verhältnis zwischen Inlands- und Auslandsgeschäft neu gewichten. Die Energieversorgung im Inland muss im Mittelpunkt stehen.Das Unternehmen garantiert die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften und sorgt für die Einhaltung der ILO-Normen über faire Arbeitsbedingungen. Dies gilt insbesondere bei Kohle-Lieferverträgen mit ausländischen Unternehmen.Der ökologisch geleitete Umbau der STEAG-Energieerzeugung wird im Gesellschaftsvertrag als Unternehmensziel verankert. Dies beinhaltet, dass Altanlagen in überschaubaren Zeiträumen, sowohl an bestehenden als auch an möglichen neuen Standorten nur durch GuD-Anlagen bzw. durch Anlagen für erneuerbare Energien ersetzt werden. Die Nutzung von KWK ist unverzichtbar und der Ausbau des Fernwärmeverbundnetzes muss erklärtes Unternehmensziel sein.Der Geschäftsbereich Nuclear Technologies der STEAG Energy Service Gruppe wird aufgegeben.

III.
Der Rat begrüßt die folgenden Überlegungen bzw. Planungen:

Die in der Offerte des Konsortiums beabsichtigte Stilllegung bzw. Außerbetriebnahme der Kohlekraftwerke Lünen 6 und 7 (500 MW), Herne 3 (300 MW) und MKV Völklingen-Venne (230 MW)Die Errichtung eines neuen GuD-Kraftwerks in HerneDen Verzicht auf die Planung neuer Kohlekraftwerke.

IV.
Der Rat der Stadt erwartet in Ergänzung zur DS 10.2046 abschließend Folgendes:

Die zuständigen Fachausschüsse des Rates werden regelmäßig über die Aktivitäten der STEAG unterrichtet.Die Einrichtung eines 20-köpfigen kommunalen Beirats durch die Gesellschafterversammlung der STEAG, der die Stimmverhältnisse in den Räten der kommunalen Bietergemeinschaft widerspiegelt.Das Stadtwerke-Konsortium begreift bürgerschaftliche Impulse für eine sichere, preiswerte und umweltschonende Energieversorgung als Bestandteil der Unternehmenskultur. Dazu werden entsprechende Dialogstrukturen gebildet. Kraftwerksstilllegungen und Umstrukturierungen werden sozialverträglich und unter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen durchgeführt.