Gemeinsame Anträge
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04. Oktober 2011



1. Umsetzung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

Der Jugendhilfeausschuss legt Wert auf den Vollzug seiner politischen Beschlüsse.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die vom Jugendhilfeausschuss und vom Rat in seinen Haushalts- und HSK-Beschlüssen festgelegten Beträge bzgl. Leistungen, Zuschüsse und ähnlichen Zwecken im Jugendbereich in voller Höhe auszuzahlen.


Begründung: Der Jugendhilfeausschuss und der Rat haben mehrfach die von der Verwaltung vorgeschlagenen Einsparungen im Jugendbereich abgelehnt.
Eine Umsetzung der Vorschläge des Oberbürgermeisters hätte dramatische Auswirkungen auf die Angebote der Jugendhilfe in Duisburg. Es würden Strukturen und Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche zerschlagen werden. Die daraus resultierenden negativen Folgen und Folgekosten übersteigen bei weitem die vorgesehenen Einsparsummen. Ebenso haben der JHA und der Rat mehrfach den Oberbürgermeister aufgefordert, die Beschlüsse zur Einrichtung der zwei Präventionsstellen gegen sexuellen Missbrauch, die Einstellung von acht weiteren Streetworkern und die Freigabe von Pauschalmitteln an die Jugendverbände umzusetzen. Der Vortrag von Prof. Wiesner hat die Rechtsauffassung des Jugendamtes über die Pflichtigkeit von Maßnahmen bestätigt. Falls der Oberbürgermeister der erneuten Aufforderung nicht nachkommt, muss der Jugendhilfeausschuss die rechtliche Situation von Unabhängigen bewerten lassen.



2.Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Horten

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Rat zur Sitzung am 17. Oktober eine Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Horten vorzulegen. Diese Änderung soll es ermöglichen, dass die vom Landtag NRW beschlossene Beitragsfreiheit für Kinder im letzten Kindergartenjahr trotz Geschwisterkinder voll an die Eltern weitergegeben wird.



Begründung: erfolgt mündlich